Sicherheit & Datenschutz
revDSG: Datenschutz-Checkliste für KMU

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit September 2023 und betrifft praktisch jedes Schweizer Unternehmen, das Personendaten bearbeitet – also fast alle. Die gute Nachricht: Für ein durchschnittliches KMU ist der Aufwand überschaubar, wenn man strukturiert vorgeht. Diese Checkliste fasst das Wesentliche zusammen.
Wen es betrifft
Sobald Sie Personendaten bearbeiten – Kundenadressen, Mitarbeiterdaten, Bewerbungen, Newsletter-Empfänger – fallen Sie unter das revDSG. Eine Mindestgrösse gibt es nicht; auch Kleinstbetriebe sind erfasst, einzelne Erleichterungen gelten aber für kleinere Unternehmen.

Die Checkliste
- Bearbeitungsverzeichnis führen: Welche Daten, wozu, wie lange, wer hat Zugriff?
- Datenschutzerklärung auf der Website aktualisieren (transparent informieren)
- Einwilligungen und Zwecke sauber dokumentieren
- Auftragsbearbeiter (Cloud, Tools, Dienstleister) prüfen und vertraglich regeln
- Datenexporte ins Ausland prüfen (geeignete Garantien)
- Prozess für Auskunftsbegehren der betroffenen Personen festlegen
- Meldeprozess für Datenpannen definieren (Meldung an den EDÖB)
Die technische Seite
Datenschutz ist nicht nur Papier: Das Gesetz verlangt angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Dazu gehören saubere Zugriffsberechtigungen, Multifaktor-Anmeldung, ein funktionierendes Backup, Verschlüsselung und ein Mindestmass an Schutz vor Schadsoftware.
Hier überschneidet sich Datenschutz stark mit Cybersecurity – beides lässt sich gemeinsam und schlank umsetzen.
Wie wir Sie dabei unterstützen
Wir bringen die technische Seite des Datenschutzes in Form: saubere Zugriffsberechtigungen, Multifaktor-Anmeldung, geprüfte Backups und Schutz vor Schadsoftware – und unterstützen beim Bearbeitungsverzeichnis und der Datenschutzerklärung.
So wird aus der Pflichtübung ein schlanker, dauerhaft gepflegter Prozess statt eines einmaligen Papierbergs.

